Informations­pflicht
Unsere Beratungsausweise unterstützen Sie bei der Einhaltung der Informationspflicht
Alle Versicherungsvermittler unterliegen den Informationspflichten nach Art. 45 VAG. Die Vermittler müssen die Kunden bei Kontaktaufnahme mindestens über Folgendes informieren:
- Identität und Adresse des Vermittlers
- Herkunft der von ihm angebotenen Versicherungsdeckungen (von einem oder mehreren Versicherungsunternehmen)
- Vertragsbeziehungen mit den Versicherungsunternehmen
- Person, die im Haftungsfall zu belangen ist
- Weiterverarbeitung der Personendaten
Diese Informationen sind auf einem dauerhaften und für die Versicherten zugänglichen Träger abzugeben. Bei Änderungen muss der Vermittler die Kunden beim nächsten Kontakt informieren.
Visana stellt den Vermittlern zu diesem Zweck eine Formularvorlage zur Verfügung, welche jeweils den Kunden vorgelegt werden kann.